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Umzug während Corona mit Umzugshelfer Berlin

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Die richtigen Umzugshelfer für einen Umzug während der Corona-Krise

Aufgrund der Tatsache, dass es während Corona Kontaktbeschränkungen gibt, kann die Organisation eines Umzugs schwerfallen. Zu normalen Zeiten, außerhalb einer Pandemie, konnten Freunde, Verwandte und Bekannte mithelfen und mit anfassen. Während der Pandemie ist das aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr erlaubt. Wer trotzdem umziehen muss, sollte hierzu Profis als Umzugshilfe beauftragen. Denn eine Umzugsfirma arbeitet nach wie vor. Die Mitarbeiter der Firmen halten die entsprechenden Abstände ein und nutzen alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Es werden Schutzmasken getragen und Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert. Einen Unterschied zu Umzügen außerhalb einer Pandemiezeit gibt es häufig in Bezug auf Umzugsmaterialien, wie Umzugskartons. Diese werden aus hygienischen Gründen zumeist nicht zurückgenommen.

Umzug Angebote vergleichen

Vor dem Umzug lohnt es sich stets, mehrere Angebote einander gegenüberzustellen. Sie sehen so, wie es um das Preis-Leistungs-Verhältnis unterschiedlicher Unternehmen in Berlin bestellt ist. Dadurch ist es Ihnen möglich, eine gut durchdachte Entscheidung zu treffen.

Vorbereitung für den Umzug

Damit die Übersiedelung reibungslos über die Bühne geht, müssen Sie diese entsprechend vorbereiten. Dazu gehört unter anderem das Organisierend es Transportmaterials. Sie brauchen dafür mehrere Kartons in unterschiedlichen Größen und Formaten. Wollen Sie diese nicht auf eigene Faust zusammensuchen, können Sie jene Materialien bei der Umzugsfirma in Berlin mieten. Dies erweist sich für Sie besonders dann als praktisch, wenn Sie nicht viel Zeit zur Verfügung haben.

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Umzüge mit Umzugshelfer in der Corona-Zeit Stand 04.03.2021

Seit Anfang März 2021 gelten neue Regelungen hinsichtlich der maximalen Personen, mit denen man sich treffen kann und die auch als Umzugshilfe dann privat mithelfen könnten. Festgemacht wurden die Regelungen an den Inzidenzzahlen. Erst wenn diese die Marke von 100 pro 100.000 Einwohner überschreiten, sollten die vormaligen Regelungen gelten. Da sich seit Monatsmitte allerdings ein Anstieg der Inzidenzzahlen abzeichnet, wird sich ein Umzug mit passender Umzugshilfe nur über eine Umzugsfirma realisieren lassen. Viele Kreise vermelden schon wieder Zahlen, die jenseits der 100 liegen. Das Infektionsgeschehen ist zudem sehr dynamisch. Dies lässt längere Planungen gar nicht zu. Spontan wird es im übrigen bei plötzlich steigenden Infektionszahlen kaum möglich sein, schnell ein Umzugsunternehmen als Hilfe zu rekrutieren. Wenn Sie bei Ihrem Umzug nicht plötzlich allein nur mit einer haushaltsfremden Person vornehmen möchten oder können, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig nach einer professionellen Hilfe umzusehen. Spekulationen auf Inzidenzwerte haben sich in der Corona – Zeit als nicht verlässlich erwiesen.

Passende Umzugshelfer für den eigenen Umzug trotz der Corona-Krise finden

Umzugsfirmen arbeiten auch in der Krise weiter. Aufgrund der Tatsache, dass auch andere Umzugswillige ihren eigenen Umzug vielleicht nicht ohne ein Umzugsunternehmen in der Corona-Zeit stemmen können, könnte es sein, dass viele Firmen mit Terminen gut ausgebucht sind. Insofern empfiehlt es sich, dass Sie sich frühzeitig um ein Unternehmen bemühen, dass Ihnen als Umzugshelfer zur Seite steht. Hierzu sollten Sie sich passende Firmen auswählen und sich Kostenvoranschläge erstellen lassen, damit Sie sich das lukrativste Angebot aussuchen können.

Corona: Ist ein Umzug noch aktuell möglich?

Umzüge sind gestattet. Allerdings müssen auch hierbei die Kontaktbeschränkungen und auch die Hygienevorgaben inklusive der Mindestabstände und des Mundschutzes eingehalten werden. Auch Haus- oder Wohnungsbesichtigungen dürfen durchgeführt werden, wenn die genannten Regeln eingehalten werden. Wenn Sie ein Umzugsunternehmen mit Ihrem Umzug beauftragen, müssen Sie auch während des Umzugs in Bezug auf die Umzugshelfer auf die Einhaltung der Regeln achten.

Wie sind die aktuellen Vorschriften für Privatumzüge?

Am 04. März 2021 wurden unter anderem neue Regeln für Zusammenkünfte vorgetragen, die im Privatbereich gelten. Die Anzahl der zusammentreffenden Personen oder Haushalte wurde an den Corona-Inzidenzwert gekoppelt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner sind Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person gestattet. Bei Inzidenzwerten, die über 100 liegen, gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Umzüge können in dieser Zeitspanne nicht stattfinden. Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 pro 100.000 Einwohner ist ein Treffen mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand erlaubt. Die Gesamtzahl der Personen darf fünf nicht überschreiten. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 35 oder darunter, sind Treffen mit dem eigenen und zwei weiteren Hausständen erlaubt. Die maximale Personenanzahl liegt dabei bei zehn und darf nicht überschritten werden.

Wie verläuft das Renovieren während der Corona-Krise?

Analog zum Umzug müssen Sie auch beim Renovieren coronakonform improvisieren. Selbstverständlich ist das Renovieren der neuen Wohnung und der alten Wohnung möglich. Wenn Sie dort Fußböden verlegen möchten oder Wände streichen wollen, ist das generell erlaubt. Hilfe können Sie nur nach den geltenden Kontaktbeschränkungen hinzuziehen, falls Ihnen Freunde dabei helfen wollten. Hier gelten dann immer aktuell die gegebenen Inzidenz-Werte vor Ort. Letztlich wird für das Renovieren Material benötigt. Sollten wegen eines Lockdowns keine Bau- und Fachmärkte geöffnet sein, verbleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Materialien zu bestellen und liefern zu lassen.

Umzugsgut sicher verpacken

Das Umzugsgut ist stets sicher zu verpacken und in einem dafür geeigneten Karton unterzubringen. Die Umzugsfirma übernimmt diese Aufgabe für Sie. Bei uns sind selbst zerbrechliche Gegenstände bestens aufgehoben.

Behördengänge nach dem Umzug

Nach dem Umzug sind mitunter einige Behördengänge vonnöten. Denn Sie müssen immerhin den neuen Wohn- oder Firmensitz anmelden. Auch ist die Abmeldung von Gas, Strom, Wasser oder Fernwärmeanbieter erforderlich. Diesen Schritt übernimmt in Berlin oftmals der Vermieter. Sprechen Sie sich mit ihm ab.

Umzugsunternehmen für Umzüge von und nach Berlin beauftragen

Wenn Sie nach Berlin oder aus Berlin heraus umziehen möchten, finden Sie in entsprechenden Branchenregistern zahlreiche Anbieter, die Ihnen als Umzugshelfer mit dem passenden Equipment und der Manpower helfen können. Aus dem großen Angebot suchen Sie sich einfach Firmen heraus und lassen sich entsprechende Angebote machen. Aus den Angeboten suchen Sie sich dann das Passende heraus und beauftragen die Umzugshelfer.

Wie kann man das Corona – Ansteckungsrisiko bei einem Umzug minimieren?

Personen, die unter angeordneter Quarantäne stehen, dürfen Ihnen beim Umzug als Umzugshelfer nicht helfen. Schon der Verdacht auf eine Infektion schließt die Teilnahme als Umzugshelfer am Umzug aus. Sollte der Umzug unausweichlich sein, müssen Sie die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten, die sich auch an der Inzidenz orientieren. Immerhin schützt das Einhalten dieser Regeln vor der Ansteckung. Während des Umzugs sollten Sie und ihre Umzugshelfer alle empfohlenen Hygieneregeln einhalten. Hierzu gehört das Abstand halten. Bei der Begrüßung sollte auf einen Handschlag verzichtet werden. Weiterhin sollten die Hände regelmäßig mit Seife gründlich gewaschen werden. Die Nies- und Hustenetikette sollte angewendet werden. Ein Mund-und-Nasen-Schutz sollte getragen werden. Zusätzlich sollten die Räume gut gelüftet werden.

Gilt die Kündigung und der neue Mietvertrag trotz Corona noch?

Die Corona-Krise rüttelt nicht am Bestand von geschlossenen Verträgen. Alle Kündigungen und Verträge gelten weiterhin. Das gilt für beide Vertragsparteien. Kommt es infolge der Corona-Krise zu zeitlichen Verschiebungen, weil Sie eventuell den Auszugstermin nicht einhalten können, kommt Ihnen der Vermieter vielleicht durch Kulanz entgegen.

Geplanten Umzug wegen der Corona-Krise stornieren?

Vielleicht lässt sich eine Kulanzregelung mit dem Umzugshelfer finden. Wenn Sie in Quarantäne sind und der Umzug verschoben werden muss, wird Ihnen das Umzugsunternehmen vielleicht entgegenkommen. Sie wollten in ein Gebiet umziehen, das vom Robert-Koch-Institut nunmehr als Risikogebiet eingestuft ist, und wollen deshalb stornieren? Hier kommt es maßgeblich auf den geschlossenen Vertrag an. Eventuell können Sie vom Vertrag zurücktreten, müssen dann aber unter Umständen einen Ersatz für den Ausfall leisten.

Corona: Arbeiten Umzugsfirmen wie gewohnt weiter?

Umzugsunternehmen arbeiten als Umzugshelfer unter strengeren Hygienemaßnahmen trotz der Corona-Krise weiter.

  • Umzugsservice
  • Umzugsplanung
  • Pauschalangebot
  • Halteverbotszone
  • Küchen- und Möbel Auf bzw. Abbau
  • Umzugskartons
  • Umzugsberatung
  • Entsorgungsarbeiten
  • Renovierung
  • Bodenverlegearbeiten (PVC, Laminat, Teppich, etc.)
  • Sanitärarbeiten
  • Tapezierarbeiten (Raufaser)
  • Malerarbeiten etc.
  • Fliesenarbeiten
  • Elektroarbeiten (Steckdosen, Herd-Anschluß, Lampen)

Leistungen, die Umzugsfirmen häufig erbringen:

Neben der Trage- und Transportleistungen führen Umzugsfirmen häufig noch weitere Arbeiten durch. Hierzu gehört das Auf- und Abbauen von Möbeln. Ferner erhalten die Kunden häufig eine detaillierte Umzugsberatung. Auch Umzugskartons können von den Unternehmen gekauft oder auch gemietet werden. Um das Einrichten von Halteverbotszonen kümmert sich zumeist das Unternehmen. Auch Renovierungs- und Bodenverlegearbeiten, wie PVC, Teppich, Fliesen oder Laminat, können häufig mit beauftragt werden. Dies gilt auch für Maler- und Tapezierarbeiten. Sollen E-Geräte angeschlossen werden, wie Waschmaschine, Herd oder Lampen, können diese Arbeiten ebenfalls mit beauftragt werden.

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