Umzug mit Hartz 4: Kostenübernahme durch das Jobcenter
Das Jobcenter übernimmt nur dann die Gebühren für einen Umzug, wenn dieser sowohl relevant ist als auch vom Amt genehmigt wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssten Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Wird positiv über den Antrag entschieden, werden vom Jobcenter bestimmte Kosten bei einem Umzug übernommen. Hierbei sollte beachtet werden, dass das Amt nicht zwangsläufig immer auch die gesamten Kosten deckt. In vielen Fällen ist es zudem nötig, sich zuvor bei einem Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag zu holen, der dann dem Jobcenter vorgelegt wird.
Im Folgenden eine Übersicht über die Kosten, die vom Jobcenter prinzipiell übernommen werden:
- Die Kosten für die Umzugskartons
- Die Kosten für den Umzugswagen
- Die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder private Helfer
- Eine Teil-Kostenübernahme der Renovierungsarbeiten
Das Jobcenter bezahlt jedoch nur dann ein Unternehmen, wenn sie selbst den Umzug nicht vornehmen oder von privat Helfer organisieren können. Diese Regel gilt nicht, wenn in einen weiter entfernten Ort gezogen wird.
Es gibt Fälle, in denen ein Umzug nicht gerechtfertigt ist. In solch einem Fall, hat das Job Center generell das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Das Gesetz sieht zudem vor, dass sich Leistungsempfänger von Hartz IV vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages die Erlaubnis für den Umzug beziehungsweise der Bestätigung für die Rechtfertigung beim Jobcenter einholen müssen, wünschen sie sich eine Übernahme der Kosten für den Umzug (§ 22 SGB). Im Einzelfall kann das Jobcenter dennoch eine Genehmigung erteilen. Ein Recht darauf besteht für den Leistungsempfänger jedoch nicht.
So erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme des Umzugs
Der Antrag muss zwangsläufig noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages sowie vor der Beauftragung eines Umzugsunternehmens gestellt werden. Der Antrag kann auch während eines Beratungsgesprächs im Jobcenter gestellt werden. Die Formulare gibt es ebenfalls beim Jobcenter, gegebenenfalls auch online zum Ausdrucken. Ein zuständiger Mitarbeiter kann Ihnen weitere Informationen dazu geben.