Umzug mit Hartz 4: Kostenübernahme durch das Jobcenter
Das Jobcenter übernimmt nur dann die Gebühren für einen Umzug, wenn dieser sowohl relevant ist als auch vom Amt genehmigt wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssten Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Wird positiv über den Antrag entschieden, werden vom Jobcenter bestimmte Kosten bei einem Umzug übernommen. Hierbei sollte beachtet werden, dass das Amt nicht zwangsläufig immer auch die gesamten Kosten deckt. In vielen Fällen ist es zudem nötig, sich zuvor bei einem Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag zu holen, der dann dem Jobcenter vorgelegt wird.